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Die Auszahlung der Riester-Rente kann neben einer lebenslangen Rente auch in Form einer Einmalzahlung erfolgen. Bis zu einem Umfang von bis zu 30% des Gesamtkapitalstocks sind solche Einmalauszahlungen förderunschädlich.
Eine größere Kapitalauszahlung oder die Verfügung vor dem 60. Lebensjahr führt jedoch genauso zu einem Verlust der erhaltenen Förderungen wie eine Vererbung an andere Personen als kindergeldberechtigte Kinder oder Ehepartner. Beides - die Verfügung vor 60 und eine freie Vererbung - ist also durchaus möglich, führt jedoch zum Abzug der Förderung.
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