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Direkt förderberechtigt für die Riester-Rente sind alle Arbeitnehmer, für die Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden.
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Riester Förderung
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Spätestens mit den letzten Beschlüssen der Bundesregierung zur Erhöhung und Erweiterung der Riester-Förderung sowie dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer hat sich die Riester-Rente (oder auch: Zulagen-Rente) zu einem festen Baustein der Altersvorsorge entwickelt, der aufgrund seiner attraktiven Förderung für alle Berufs- und Einkommensklassen von Interesse ist. Gering- und Mittelverdiener profitieren über die Zulagen, Top-Verdiener durch den hohen Steuervorteil. So sind Förderquoten von 40% und mehr keine Seltenheit. Doch auch Personen, die bisher nicht förderberechtigt waren, können die Riester-Rente nun als einen von der Abgeltungssteuer befreiten Fondssparplan betrachten.


Wer ist förderberechtigt?

Direkt förderberechtigt für die Riester-Rente sind alle Arbeitnehmer, für die Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden. Dies sind in der Regel alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, aber auch Personen in der gesetzlichen Kindererziehungszeit und Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Hartz IV). Zusätzlich können alle Beamten, Richter und Soldaten direkt in den Genuss der Förderung der Riester-Rente kommen. Neben dieser Gruppe gibt es noch Personen, die indirekt förderberechtigt sind. Das trifft auf alle zu, die nicht selbst zu erstgenannter Gruppe gehören, deren Ehepartner aber direkt förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag bespart. Hierunter fallen vor allem Hausfrauen, deren Männer arbeiten, aber z.B. auch Selbständige, deren Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, evtl. sogar im eigenen Unternehmen, nachgehen.


Zulagen

Wer 4% seines sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes vom Vorjahr (max. von 52.500 €) in eine Riester-Renteeinzahlt, erhält zum einen pro Jahr eine Zulage in Höhe von 154 € (Grundzulage) vom Staat in seinen Vertrag überwiesen. Zusätzlich erhält der Sparer für jedes kindergeldberechtigte Kind nocheinmal 185 € (Kinderzulage) in den Vertrag. Für jedes Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren wurde, hat der Gesetzgeber die Zulage zudem auf 300 € (erhöhte Kinderzulage) angehoben. Zusätzlich erhält jeder, der eine Riester Rente abschließt, bevor er das 21. Lebensjahr vollendet hat, einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 € (Jugendbonus). Diese Art der Förderung lohnt sich insbesondere für Geringverdiener und kinderreiche Familien, da mit relativ niedrigem Aufwand hohe Förderungen erzielen werden können.


Steuervorteil

Zusätzlich zu den Zulagen können die eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden, und zwar bereits ab dem ersten Euro zu 100%: Übersteigt der Steuervorteil die erhaltenen Prämien, wird die Differenz im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs erstattet; läge der Steuervorteil unterhalb der bereits gewährten Zulagen, bleibt es bei den Zulagen. Von dieser zusätzlichen steuerliche Förderung der Riester-Rente profitieren insbesondere die Mittel- und Besserverdienenden. Allerdings ist der "Freibetrag" mit jährlich 2.100 € (inkl. der Zulagen) erheblich enger gefasst als bei der Rürup-Rente. Dennoch ist aus unserer Sicht die Riester-Rente für alle Förderberechtigten die erste Wahl im Vergleich zur Rürup-Rente, v.a. wegen der höheren Absetzbarkeit der Beiträge, aber auch wegen der besseren Verfügbarkeit.


Auszahlung und Vererbung

Die Auszahlung der Riester-Rente kann neben einer lebenslangen Rente auch in Form einer Einmalzahlung erfolgen. Bis zu einem Umfang von bis zu 30% des Gesamtkapitalstocks sind solche Einmalauszahlungen förderunschädlich. Eine größere Kapitalauszahlung oder die Verfügung vor dem 60. Lebensjahr führt jedoch genauso zu einem Verlust der erhaltenen Förderungen wie eine Vererbung an andere Personen als kindergeldberechtigte Kinder oder Ehepartner. Beides - die Verfügung vor 60 und eine freie Vererbung - ist also durchaus möglich, führt jedoch zum Abzug der Förderung.


Abgeltungssteuer

Wird ein Riester-Fondssparplan mit Beiträgen oberhalb der Förderhöchstgrenze (2.100 € p.a.) oder von nicht-förderberechtigten Personen bespart, wird ein solcher Vertrag steuerlich wie eine Rentenversicherung behandelt. Die Riester-Restriktionen entfallen (nur 30%-Teilkapitalisierung, eingeschränkte Vererbbarkeit,...). Riester-Fondssparpläne verfügen jedoch im Vergleich zu fondsgebundenen Rentenversicherungen über eine erheblich günstigere Kostenstruktur. Zudem erhält der Sparer eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge und bekommt automatisch eine Vermögensverwaltung mitgeliefert. Im Vergleich schlägt eine solcher Riester-Fondssparplan eine Fondspolice und selbst ein direktes Fondssparen in der Ablaufleistung nach Steuern deutlich.

Unabhängig von Art und Anbieter des Riester-Produktes sind diese Förderung per Gesetz für alle Riester-Produkte identisch. Sie unterscheiden sich jedoch erheblich in der zu erwartenden Ablaufleistung. Mehr über die Riester-Rente finden Sie auch bei Monetos.

 

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